Mit Unterstützung aller damaligen Fraktionen im Deutschen Bundestag wurde am 2. August 2000 das Gesetz zur Gründung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) verabschiedet. Dies war ein rechtlicher und moralischer Meilenstein, um ehemaligen Zwangsarbeiter:innen und anderen vom Unrecht des Nationalsozialismus Betroffenen individuelle humanitäre Zahlungen zu ermöglichen und die Erinnerung an das ihnen zugefügte Unrecht für kommende Generationen wachzuhalten.

Charlotte Knobloch

Für die Opfer ist die Anerkennung des erlittenen Leides mindestens ebenso wichtig wie eine finanzielle Entschädigung.
Charlotte Knobloch
Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern zum Beginn der Zahlungen an NS-Zwangsarbeiter:innen im Jahr 2000

Aufarbeitung der NS-Zwangsarbeit und Stiftungsgeschichte als Zeitstrahl

  1. Zwangsarbeiter im KZ Dachau

    Zwangsarbeit im NS

    Im Deutschen Reich mussten zwischen 1939 und 1945 mehr als 13 Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten. In den von Deutschland besetzten und kontrollierten Gebieten waren es weitere 13 Millionen. Zwangsarbeit war kein Randphänomen – sie prägte das NS-Herrschaftssystem und war in nahezu allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen präsent.

  2. Unterzeichnung des Londoner Schuldenabkommens

    Bundesentschädigungsgesetz

    Nach der Befreiung litten viele Zwangsarbeiter:innen unter schweren Folgeschäden. Individuelle Entschädigungsansprüche oder Lohnnachzahlungen wurden verweigert. Erst mit dem Bundesentschädigungsgesetz von 1953 wurden staatliche Entschädigungsleistungen eingeführt – anspruchsberechtigt waren aber nur Personen, die aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden und im Inland lebten. Zwangsarbeiter:innen blieben ausgeschlossen.

  3. Erste Abkommen

    Zur Förderung der Westintegration leistete die BRD Zahlungen an einzelne Staaten in Form sogenannter Globalabkommen – aber keine individuellen Entschädigungen. So zahlte sie 1952 im Rahmen des Luxemburger Abkommens insgesamt 3,5 Milliarden DM an Israel und die Jewish Claims Conference als Entschädigungsleistung.
    Zwischen 1959 und 1964 wurden im Rahmen weiterer Abkommen insgesamt 876 Millionen DM an elf europäische Staaten gezahlt.

  4. Der Wollheim-Prozess

    Die Schadensersatzklage von Norbert Wollheim gilt als Musterfall und eine der ersten Klagen von einem ehemaligen NS-Zwangsarbeiter.
    Seinem erfolgreichen Vorbild folgten weitere Klagen von Menschen, die Zwangsarbeit bei I.G. Farben leisten mussten. Ein Globalvergleich ermöglichte ab 1957 die Zahlung von 30 Millionen DM an die überlebenden Zwangsarbeiter:innen der I.G. Farben.

  5. Aufkleber zu Protestaktion für eine schnellere Entschädigung der Zwangsarbeiter

    Öffentlicher Druck

    In den 1990er Jahren brachten Initiativen und Druck aus den USA sowie Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen das Thema Entschädigung der NS-Zwangsarbeit in die (inter-)nationale Öffentlichkeit. 1998 einigte sich der Bundestag darauf, eine Stiftung zur Entschädigung von Zwangsarbeit unter Beteiligung der deutschen Wirtschaft einzurichten.

  6. Einigung zur Entschädigung

    Am 17. Dezember 1999 gab Bundespräsident Johannes Rau die Einigung über die Höhe des Stiftungsvermögens zur Entschädigung von Zwangsarbeiter:innen bekannt. In seiner Ansprache bat er um Vergebung für begangenes Unrecht. Mehr als 26 Millionen Menschen wurden 1939–1945 zur Zwangsarbeit im Deutschen Reich oder den besetzten Ländern verschleppt.

  7. Vertragsunterzeichnung

    Am 17. Juli 2000 unterzeichnete Deutschland ein Abkommen mit den USA, das Rechtssicherheit herstellte, sowie eine internationale Vereinbarung unter Beteiligung Israels, mittel- und osteuropäischer Staaten, der deutschen Wirtschaft, Opferverbänden und Klägeranwält:innen. Es wurde vereinbart, dass der Bund und die deutsche Wirtschaft zu gleichen Teilen je fünf Milliarden DM in den Fond einer neuen Stiftung einzahlen.

  8. Unterzeichnung Regierungsabkommen

    Gesetz wird verabschiedet

    Am 2. August 2000 wurde mit Unterstützung aller damaliger Bundestagsfraktionen das Gesetz zur Gründung der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft verabschiedet. Stiftungszweck war die Auszahlung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter:innen sowie an andere Opfer nationalsozialistischen Unrechts.

  9. Partnerorganisationen

    Bei den Auszahlungen arbeitete die Stiftung EVZ mit sieben hierfür eingerichteten Partnerorganisationen zusammen. Diese bearbeiteten die Anträge und verantworteten die Auszahlungen. Am 13. Juni 2001 leistete eine der Partnerorganisationen, der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds, die ersten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 55.612.425 DM.

  10. Anträge und Zahlungen

    Insgesamt erhielten 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter:innen bzw. ihre Rechtsnachfolger:innen in 98 Ländern 4,4 Milliarden Euro. Leistungen gab es bis 2007 auch für Vermögensschäden, Versicherungsschäden und sogenannte „besondere Personenschäden“ in Zusammenhang mit NS-Unrecht.

  11. Abschluss der Zahlungen

    Am 12. Juni 2007 wurde das Auszahlungsverfahren in einem offiziellen Festakt mit der Beteiligung von Bundespräsident Horst Köhler und im Beisein von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgeschlossen. Zugleich wurde der Abschlussbericht über die Zahlungen vorgestellt. Mehr als zwei Millionen Anträge waren bis Ende 2006 gestellt worden.

  12. Projektförderung

    Im September 2001 bewilligte die Stiftung EVZ das erste Förderprojekt in ihrer Geschichte: der Verein AMCHA erhielt 414.138 Euro zur Unterstützung von Holocaust-Überlebenden.
    Bis heute wurden insgesamt über 6.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 313 Millionen Euro von über 2.500 Projektpartner:innen ermöglicht.

  13. Tiefer Eintauchen

    Weitere Informationen finden sich auf unserer Website zur Stiftungsgeschichte.

Stiftungsgeschichte